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Schluss mit lustig – Online-Händler gegen Abmahn-Abzocke |
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Kennen Sie das? Sie haben als eBay-Händler als Versandart „unversicherter Versand" ausgewiesen und erhalten eine Abmahnung mit einer saftigen Anwaltsrechnung und müssen kurze Zeit später feststellen, dass zahlreiche Ihrer Kollegen ein nahezu wortgleiches Schreiben mit derselben Rechnung erhalten haben. Oder Sie haben bei eBay nur eine zweiwöchige Widerrufsfrist, weil Ihnen als praktisch denkender Online-Händler nicht sofort klar war, wie kompliziert das Widerrufsrecht werden kann, wenn es einmal in die Hände findiger Juristen gerät. Und dieses Unwissen soll Sie nun einen vierstelligen Betrag an Anwaltsgebühren des Abmahners kosten? Oder Ihnen flattert mal wieder eine Abmahnung eines angeblich neu gegründeten „Wettbewerbsverbands" ins Haus, wie ca. 2.000 anderen auch. Und natürlich wollen auch die nur Ihr Bestes? Sie kennen das? Sie finden, dass das eine Unverschämtheit ist? Wir auch! Wehren Sie sich mit uns gegen die Abmahn-Abzocke! Mit der nachfolgenden Online-Petition wollen wir die Bundesjustizministerin auffordern, sich nachhaltig für ein Ende der Abmahn-Abzocke einzusetzen. Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass unter dem Mantel des Wettbewerbsrechts Online-Händler in Serie abkassiert werden und „Marktbereinigung" betrieben wird. Unterstützen Sie die Petition , in dem Sie sich in die Liste eintragen. Bitte bedenken Sie: je mehr wir sind, umso eher finden wir Gehör! Hier können Sie sich in die Liste eintragen

| International E-Business Association e.V.
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An dieBundesministerinfür JustizMohrenstraße 3710117 BerlinSehr geehrte Frau Ministerin,seit geraumer Zeit werden Online-Händler mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen überzogen. Dies ist an sich nichts Außergewöhnliches. Außergewöhnlich ist jedoch, dass diese Abmahnungen immer wieder von denselben Kanzleien und denselben Mitbewerben ausgesprochen werden. Auffällig ist auch, dass die beigefügten Kostenrechnungen vieler Anwälte einen deutlich vierstelligen Betrag ausweisen und dies obwohl das Handelsvolumen einiger abgemahnter Shops nicht einmal einen Monatsumsatz von 500,00 € erreicht. Verstärkt geraten solche Händler ins Visier der Abmahner, die -privat oder gewerblich- bei eBay Waren anbieten. In Einzelfällen führte diese Praxis bereits dazu, dass Privatinsolvenzen angemeldet werden mussten. Vielen Händlern, die sich -z.T. gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit- mit ihrem Online-Shop eine neue Existenz aufbauen wollten, wird durch solche Abmahnungen der wirtschaftliche Todesstoß versetzt.Aus unserer Sicht gibt es dafür zwei Ursachen:1. Der Gesetzgeber lässt es nach wie vor zu, dass Rechtsanwälte selbst für geringe Verstöße exorbitante Kostenrechnungen stellen können.2. Der Paragraphendschungel im Online-Handel ist mittlerweile so gewuchert, dass weder Händler noch Verbraucher vor Belehrungspflichten den Wald noch sehen. So sind allein im Fernabsatzrecht bis zu 22 (!) Belehrungen erforderlich. Wie verworren die Lage inzwischen ist, zeigt die Justizposse um die amtliche Musterwiderrufsbelehrung: Während das Landgericht Halle diese für unwirksam hält, ist diese nach Ansicht des Landgerichts Münster nicht zu beanstanden. Sollen dies die sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Commerce sein, die der Gesetzgeber sich ursprünglich anschickte, mit dem EGG zu schaffen? Kaum ein Online-Händler ist noch in der Lage aus eigener Kraft einen Shop rechtskonform zu gestalten. Viele können sich den Rat von Anwälten im Vorfeld nicht leisten. Die „Regelungswut" des Gesetzgebers hat aus unserer Sicht dazu geführt, dass eine, wenn auch ungewollte Marktzutrittshürde geschaffen wurde. Der Gesetzgeber fördert damit mittelbar die Monopolisierung des Online-Handels durch wenige große Anbieter, die in der Lage sind, sich fortlaufend(!) rechtlich über neue Abmahnwellen beraten zu lassen und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um sich auch gegen fragwürdige Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Diese Monopolisierung wird dem Wettbewerb und den Verbrauchern letztlich mehr schaden, als die Frage, ob bei eBay ein einmonatiges oder nur ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht! Der Vergleich mit der Schweiz zeigt, dass ein Weniger an Regulierung nicht zwangsläufig auch zu einem Weniger an Verbraucherschutz führen muss.Sehr geehrte Frau Ministerin,wir bitten Sie daher:sich nachhaltig für eine Begrenzung der Anwaltsgebühren bei Abmahnungen einzusetzen und so zu verhindern, dass Abmahnungen als Mittel der Verdrängung aus dem Markt missbraucht werden.Den Informationsdschungel im E-Commerce auf ein erträgliches Maß zu stutzen und es kleinen Händlern auf diesem Wege auch zukünftig zu ermöglichen, am Markt aufzutreten ohne in ständiger Gefahr zu leben, mit exorbitanten Anwaltsrechnungen abgemahnt zu werden.Mit freundlichen GrüßenInternational E-Bussines Association e.V.Postadresse:IEBA e.V.Am Zollhof 1756457 WesterburgMail: Geschaeftsstelle (at) ieba.de 1. Vorstand Jens Krumbeck 2. Vorstand Horst Neumann3. Vorstand Michael MüllerGeschäftsführer: Michael Graf Pressekontakt: Mail: presse (at) ieba.de Tel: 040 - 61 67 52Hier können SIe sich in die Liste eintragen |